Höhere Beiträge und die Kopfpauschale für die Versicherten

Gesundheit

„Die Versicherten werden keine höheren Beiträge zahlen” hatte der Minister versprochen. Selbst sein Schicksal als Gesundheitsminister machte Rösler vom Erfolg seines Kopfpauschalenmodells abhängig. Jetzt wurde offenkundig, dass Rösler nach nur neun Monaten im Amt komplett gescheitert ist. Statt einer großen Reform präsentiert er eine Beitragssatzanhebung und eine Kopfpauschale ohne automatischen Sozialausgleich.

Rösler wollte eine einkommensunabhängige Kopfpauschale mit automatischem, steuerfinanziertem Sozialausgleich. Die Gesundheitskosten sollten von den Lohnkosten abgekoppelt und der Arbeitgeberanteil eingefroren werden. Der Gesundheitsminister schwafelte von einem sich selbst regulierendem System. Eine Regierungskommission, bestehend aus dem halben Kabinett, sollte dieses neue Gesundheitssystem entwickeln. Ergebnisse gab es keine.

Von Röslers Plänen ist nichts übrig geblieben. Minister und Koalition verkaufen jetzt die Erhöhung des Beitragssatzes von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent als Gesundheitsreform. Davon zahlen die Arbeitnehmer/innen künftig 8,2 Prozent und die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Für diese Operation hätte eine schlichte Verordnung durch die Bundesregierung ausgereicht, die kurzfristig hätte umgesetzt werden können. Der Arbeitgeberanteil wird dauerhaft eingefroren. Der einst auf Druck der SPD eingeführte Ein-Prozent-Deckel bei den Zusatzbeiträgen entfällt. Die Kassen dürfen jetzt Kopfpauschalen in beliebiger Höhe erheben und die Koalition verbietet sogar eine gerechte prozentuale Erhebung.

Aber das ist noch nicht alles. Das Bundesversicherungsamt (BVA) soll jedes Jahr anhand des Kassendefizits eine durchschnittliche Kopfpauschale berechnen. Übersteigt diese vom BVA festgelegte Kopfpauschale zwei Prozent des individuellen sozialversicherungspflichtigen Einkommens, wird sie angeblich sozial ausgeglichen. Erhebt eine Kasse eine höhere Kopfpauschale, als die vom BVA berechnete, muss der/die Versicherte auch noch diesen Mehrbetrag alleine und ohne jeden Ausgleich bezahlen. Umsetzen sollen den Röslerschen Pseudo-Sozialausgleich Arbeitgeber und Rentenversicherung. Sie sollen nach Prüfung von jedem Einzelfall gegebenenfalls abgesenkte Arbeitnehmerbeiträge Richtung Gesundheitsfonds weiterleiten. Wie diese Prozedur z. B. bei ArbeitnehmerInnen mit schwankenden Einkommen, RentnerInnen mit verschiedenen Alterseinkünften oder Selbständigen funktionieren soll, bleibt im Nebel.

Das heißt zusammengefasst: alle künftigen Steigerungen der Gesundheitskosten bleiben allein bei den Versicherten hängen. Insbesondere Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen sowie Rentnerinnen und Rentner zahlen die Zeche von Herrn Rösler. Die Abwicklung des sogenannten Sozialausgleichs wird Arbeitgebern und Rentenversicherung aufs Auge gedrückt. Wieviel Steuergeld für diesen Pseudo-Sozialausgleich nötig ist und vor allem woher diese Mittel kommen sollen, das alles bleibt offen.

 
 
 

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