Maßnahmenpaket der Bundesregierung

Wirtschaft

Das deutsche Finanzsystem leistet einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren der gesamten Volkswirtschaft und damit für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland. Ohne ein funktionierendes Finanzsystem ist der Zugang von Bürgern und Unternehmen zu Krediten gestört, und die Bürger können nicht mehr sicher und mit Gewinn sparen. Die
Funktionsfähigkeit des deutschen Finanzsystems leidet unter den Auswirkungen der gegenwärtigen Finanzmarktkrise. Die Bundesregierung wird daher alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, die Stabilität und die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems zu gewährleisten. Zentrale Aufgabe ist die Wiederherstellung des Vertrauens zwischen den Marktteilnehmern. Bei diesen außergewöhnlichen Marktbedingungen sind außergewöhnliche
Maßnahmen erforderlich. Die Bundesregierung ist überzeugt, dass die aktuelle Gefahrenabwehr Vorrang genießt, damit das Vertrauen in unser Wirtschaftssystem sichergestellt werden kann. In der Regel sind die Maßnahmen in Absprache mit den anderen Ländern des Euro-Raums bis zum 31.12.2009 befristet.

Nach Konsultationen mit der Deutschen Bundesbank, der BaFin und Spitzenvertretern der Finanzwirtschaft wird die Bundesregierung zur Stabilisierung des Finanzmarktes, der Sicherung der Kapitalversorgung für die deutsche Wirtschaft sowie zur Absicherung der Sparer und Anleger folgende Maßnahmen ergreifen:

1. Die Bundesregierung wirkt mit Nachdruck auf die verantwortlichen Gremien ein, um durch eine rasche internationale Angleichung der geltenden Bilanzierungsvorschriften faire Wettbewerbsbedingungen zu erreichen. Zu den notwendigen Veränderungen gehören insbesondere die Anwendung von Bewertungsmethoden bei illiquiden Märkten und die umfassende Möglichkeit, Finanzinstrumente zu reklassifizieren. Die
neuen Regelungen sollen so rechtzeitig in Kraft treten, um noch für die Abschlüsse zum dritten Quartal 2008 wirken zu können.

2. Die Bundesregierung wird ein Sondervermögen des Bundes errichten, für das der Bund haftet (Finanzmarktstabilisierungsfonds). Die Mittelaufnahme des Fonds wird durch Begebung von Schuldverschreibungen erfolgen bis zum Volumen von maximal
100 Milliarden Euro.

3. Die Bundesregierung wird über den Finanzmarktstabilisierungsfonds begrenzt bis zum 31. Dezember 2009 Maßnahmen zur Sicherstellung der Refinanzierung der deutschen Finanzinstitute ergreifen. Von diesen Maßnahmen betroffen sind Absicherungen für nach Inkrattreten des Gesetzes neu begebene Refinanzierungsinstrumente bis zu 36 Monaten.
Für diesen Zweck wird der Finanzmarktstabilisierungsfonds gegen eine
angemessene Gebühr Garantien in Höhe von bis zu 400 Milliarden Euro zur
Verfügung stellen. Haushaltsrechtlich trifft die Bundesregierung eine Vorsorge für
Ausfälle in Höhe von 5% der Garantiesumme.
Die Absicherung wird über eine unmittelbare Garantie des
Finanzmarktstabilisierungsfonds erfolgen. Pfandbriefe sind durch die besonderen gesetzlichen Regelungen in Deutschland schon jetzt sicher in der über 200-jährigen Geschichte des Produktes ist noch nie ein deutscher Pfandbrief ausgefallen. Die Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Soweit die Funktionsfähigkeit des Pfandbriefmarktes es erfordert, wird die Bundesregierung
daher kurzfristig gesetzliche Maßnahmen zur Gewährleistung von deutschen Pfandbriefen - unter Einbeziehung des vorhandenen Bestandes - ergreifen.

4. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds kann die Unternehmen durch unterschiedliche Instrumente rekapitalisieren, entsprechend der Rechtsform der Unternehmen (zum Beispiel stimmrechtlose Vorzugsaktien, Aktien, Hybridkapital wie Genussscheine).
Soweit erforderlich werden gesetzliche Regelungen, z. B. zur Anrechenbarkeit von Hybridkapital auf das Kernkapital im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten ergänzt.

Die Inanspruchnahme dieser Rekapitalisierungsmittel in Höhe von maximal 80 Mrd. Euro erfolgt zu angemessenen Konditionen. Die Rekapitalisierung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds wird an Bedingungen geknüpft, die einen fairen Wettbewerb zwischen allen Finanzinstitutionen sicherstellen, die Interessen der Steuerzahler wahren und die bisherigen Eigner sowie das Management in die Verantwortung nehmen (zum Beispiel Auflagen in Bezug auf die geschäftspolitische Ausrichtung, Managementvergütung, Dividendenausschüttungen oder Kreditvergabe
an KMU). Die Ausreichung von Kapital durch den Fonds ist bis zum 31. Dezember 2009 möglich.

Beispiel stimmrechtlose Vorzugsaktien, Aktien, Hybridkapital wie Genussscheine). Soweit erforderlich werden gesetzliche Regelungen, z. B. zur Anrechenbarkeit von Hybridkapital auf das Kernkapital im Rahmen der europarechtlichen Möglichkeiten ergänzt.

Die Inanspruchnahme dieser Rekapitalisierungsmittel in Höhe von maximal 80 Mrd. Euro erfolgt zu angemessenen Konditionen. Die Rekapitalisierung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds wird an Bedingungen geknüpft, die einen fairen Wettbewerb zwischen allen Finanzinstitutionen sicherstellen, die Interessen der Steuerzahler wahren und die bisherigen Eigner sowie das Management in die Verantwortung nehmen (zum Beispiel Auflagen in Bezug auf die geschäftspolitische Ausrichtung, Managementvergütung, Dividendenausschüttungen oder Kreditvergabe
an KMU). Die Ausreichung von Kapital durch den Fonds ist bis zum 31. Dezember 2009 möglich.

6. Die Bundesbank wird rasch Schritte ergreifen, die Liquidität von nach deutschen Recht errichteten Geldmarktfonds und geldmarktnahen Fonds sicherzustellen. Dies kann über die befristete Bereitstellung von Sonderliquiditätshilfen gegen Sicherheiten bei der Deutschen Bundesbank erfolgen.

7. Noch in diesem Jahr werden wir Änderungen bei Finanzmarktaufsichtsgesetzen vorlegen, die die Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsichten in Krisenzeiten verbessern. In dieser Legislaturperiode wird die Bundesregierung sowohl Vorschläge
zur engeren institutionellen Verzahnung der Deutschen Bundesbank und der BAFin als auch zur Verbesserung der europäischen und der internationalen Finanzmarktaufsicht vorlegen.

8. In diesem Jahr werden wir auch Vorschläge entwickeln, die die bestehende auf EU-Recht basierende gesetzliche Einlagensicherung verbessern.

Darüber hinaus gilt die Zusage, dass keine Sparerin und kein Sparer in Deutschland durch die Finanzkrise einen Euro seiner Einlagen verlieren wird. Hierzu wird die Bundesregierung bei Bedarf die volle Leistungsfähigkeit der bestehenden Sicherungssysteme sicherstellen.

9. Die Sicherung der Finanzmarktstabilität ist eine gesamtstaatliche Aufgabe. Deshalb werden die Länder ihren Anteil an den Lasten des Finanzmarktstabilierungsfonds gemäß der als Ergebnis der Föderalismuskommission I in Artikel 109 Abs. 5 des
Grundgesetzes festgehaltenen Lastenteilung im Verhältnis von 35:65 tragen. Eine besondere finanzielle Beteiligung eines Bundeslandes ist dann erforderlich, wenn Finanzinstitute, an denen ein Bundesland beteiligt ist, auf Maßnahmen dieses Paketes zugreifen.
(Quelle:SPD-Fraktion)

 
 
 

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