Die Folgen schwarz-gelber Politik in Berlin: Bayern und die weiß-blauen Kommunen blicken in ein schwarzes Loch

Bundespolitik

Das steuerpolitische Sofortprogramm von CSU und FDP auf Bundesebene führt 2010 zu einem Einnahmeverlust in Höhe von mindestens 360 Millionen Euro im Freistaat und von 126 Millionen Euro bei den bayerischen Kommunen. 400 Millionen Euro Zinsen müssen jährlich aus dem Staatshaushalt für das Landesbankdesaster bezahlt werden. Das sind die Zinsen für die 10 Milliarden Euro Schulden, mit denen die Pleite der BayernLB vor einem Jahr abgewendet werden musste.
Das heißt: 886 Millionen Euro stehen 2010 in Bayern nicht mehr für gestaltende Politik zur Verfügung.

Was Schwarz-Gelb im Bund plant:
  • Die Gewerbesteuer, die wichtigste Steuerquelle für die Kommunen, wird zur Disposition gestellt.
  • In den Kommunen drohen massive Gebührenerhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger, falls die Pläne der schwarz-gelben Koalition umgesetzt und die kommunalen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig werden.Da es sich, etwa bei Müllentsorgung oder Abwasserreinigung, um Aufgaben der Daseinsvorsorge handelt, kann sich kein Bürger diesen Kosten entziehen.
  • Werden alle steuerpolitischen Vorhaben von Schwarz-Gelb aufaddiert, müssen allein die Kommunen in Deutschland Steuermindereinnahmen von 6 Milliarden Euro jährlich verkraften. Eine Milliarde Euro bleiben davon an Bayerns Kommunen hängen. Die Mindereinnahmen der Kommunen ergeben sich unmittelbar bei der Gewerbe- und der Einkommensteuer und mittelbar über den Steuerverbund.
Was Schwarz-Gelb in Bayern mit dem Nachtragshaushalt 2010 plant: Einige konkrete Kürzungsabsichten sind schon bekannt:
  • Der Kommunale Finanzausgleich 2010 in Bayern sinkt gegenüber 2009 um 0,8 Prozent. Die reinen Landesleistungen gehen um 51 Millionen Euro zurück, von 6.352 Millionen Euro auf 6.301 Millionen Euro.
  • Die Erhöhung der Haushaltssperre für Verwaltungsausgaben von 10 auf 20 Prozent im Sommer 2009 wird auch für den Nachtragshaushalt 2010 gelten. Darüber hinaus wird die Sperre für Sachmittel ebenfalls auf 20 Prozent erhöht.
  • Beim Versorgungsfonds (nicht bei der Versorgungsrücklage) für die Beamten werden die Zuführungen auf 70 Millionen Euro begrenzt anstelle der nötigen 105 Millionen Euro.
 
 
 

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