Keine weiteren Investitionen in das Haus Mühlgasse 2

Ratsfraktion

Auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung stand die Grundsatzentscheidung über Sanierungsumfang bzw. weitere Nutzung des Gemeindeanwesen Mühlgasse 2. Dieses Gebäude wird seit geraumer Zeit als Unterkunft für Obdachlose genutzt. Das Haus ist nun in einem schlechten Bauzustand, so daß ein Lösung gesucht werden musste.

In der Vergangenheit hatte die Nachbarschaft des Anwesens wiederholt Probleme mit einzelnen Bewohnern des Hauses Mühlgasse 2. Daraufhin hatte man einzelne Personen schon in Containern am Geisberg untergebracht. Die SPD-Fraktion sah die Probleme, die mit der Auflösung der Obdachlosenunterkunft in der Mühlgasse bestehen werden, als gravierend an und beantragte deshalb eine Vertagung des Tagesordnungspunktes. Bisher ist weder klar, welche Art oder welche Menge von Containern aufgestellt werden soll. Ebenso unklar ist der Umgang mit obdachlosen Familien mit Kindern. Es ist zu befürchten, dass eine neuerliche Zusammenführung aller (ehemaligen) Bewohner der Mühlgasse 2 wieder zu neuen Sicherheitsproblemen führen könnte.
Nach einer hitzigen Diskussion der Gemeinderäte war man sich einig, dass in das Anwesen keine weiteren Investitionen erfolgen sollen. Die Anwohner in der Mühlgasse sollen auf jeden Fall entlastet werden.
Die Lösung der Probleme, die mit der Auflösung der Obdachlosenunterkunft bestehen werden, wird erst zu einem späteren Zeitpunkt angegangen, da hier noch viel Diskussionsbedarf ist.

Ein weiterer Tagesordnungspunkt bei der Gemeinderatssitzung war die Finanzierung des zukünftigen Mainstegs.
Einig war man sich, dass man als Gemeinde Veitshöchheim nicht gemeinsam mit der Gemeinde Margetshöchheim als Baulastträger auftreten wird.
Während alle übrigen Parteien übereinstimmten, dass man der Gemeinde Margetshöchheim ein Signal zur möglichen Finanzierung über den Main schicken wolle, verweigerte die CSU Fraktion ihre Zustimmung, da sie erst den Standort geklärt haben wollte.
Die übrigen Parteien waren sich einig, dass ein Mitspracherecht der Gemeinde Veitshöchheim bei der Standortbestimmung selbstverständlich gegeben ist und zudem als Zusatz im Beschluss festgehalten werden kann. Die Entscheidung 25 % der der Gemeinde Margetshöchheim verbleibenden Restbaukosten zu übernehmen, soweit der Steg an einem einvernehmlich gefundenen Standort gebaut wird, erfolgte somit ohne die Stimmen der CSU. Ebenso stimmte die CSU gegen eine Aufteilung der Unterhaltskosten nach dem Bau.
Lediglich die gesetzlich vorgesehene Übernahme der Kosten der Infrastruktur auf Veitshöchheimer Gebiet fand die Billigung der CSU-Fraktion.
Damit verweigerte die CSU ihre Zustimmung den auch bisher geltenden Vereinbarungen mit Margetshöchheim.

 
 
 

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