UNKONVENTIONELLES FRACKING WIRD VERBOTEN

Umwelt

Seit über einem Jahr liegen die Gesetzentwürfe zur Regulierung des Frackings und der Erdgasförderung in Deutschland vor. Sie lagen förmlich auf Eis. Doch die Zeit drängte, denn bisher war - was viele nicht wissen - nach Rechtslage Fracking erlaubt.
Nun ist der SPD-Bundestagsfraktion gelungen, mit der Union eine Einigung zu erzielen. Und die ist ein voller Erfolg für die SPD. Das Gesetz wurde endlich am letzten Freitag beschlossen. Und das ist gut für Mensch, Natur und Trinkwasser

Unkonventionelles Fracking wird verboten, die Erdgasförderung in Deutschland wird sauber und Forschung gibt es nur mit Zustimmung der Länder. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftli-chen Interessen haben muss. Diese Prämisse wird jetzt umgesetzt.

 
Hier die wichtigsten Punkte, die nun gesetzlich geregelt werden:
>> Fracking, so wie es in den USA oder in Kanada praktiziert oder hier als unkonventionelles Fracking bezeichnet wird, wird in Deutschland auf unbestimmte Zeit verboten.
>> Forschung zu eben dieser Form des Frackings wird es nur durch maximal vier Erprobungsmaß-nahmen geben, wenn die jeweilige Landesregierung zustimmt. Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist ein Erfolg der SPD.
>> Das Gesetz schafft Rechtssicherheit für die Unternehmen und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Es regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämt-liche Umweltstandards bei der seit den 1960er Jahren betriebenen Erdgasförderung werden erheblich verbessert.
>> In allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen (z.B. Bodensee), die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden.
 
 
 

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