Die SPD denkt und handelt, die Union zaudert und blockiert.

Bundespolitik

Teil 4
Die Union blockiert wichtige Projekte
In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 4. März haben sich SPD und Union auf wichtige Reformen verständigt. Vor allem im Bereich der
Finanzmarktregulierung und der Begrenzung von Managergehältern sind bedeutsame (wenn auch aus Sicht der SPD nicht ausreichende) Vor-
haben vereinbart worden. Allerdings blockiert die Union nach wie vor viele wichtige Maßnahmen – gegen die Interessen der Bürgerinnen und
Bürger.

  • Umweltgesetzbuch: Mit dem neuen Umweltgesetzbuch soll eine dringend nötige und längst überfällige Neuordnung des Umweltrechts erreicht werden. Das neue Umweltgesetzbuch sieht als Herzstück eine „integrierte Vorhabengenehmigung“ vor. Ziel ist es dabei, bundesweit einheitliche Verfahrensregelungen für die Zulassung von Errichtung und Betrieb von Industrieanlagen und anderen umweltrelevanten Großprojekten zu schaffen. Diese ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine erhebliche Erleichterung. Die Union blockiert dies. Daher werden die Inhalte des UGB nun als Einzelgesetze auf den Weg gebracht, dies allerdings ohne die integrierte Vorhabengenehmigung.
  • Mindestlohn in der Leiharbeit: Die Durchsetzung eines Mindestlohns in der Leiharbeit ist bereits im Zusammenhang mit dem Konjunkturpaket II im Koalitionsausschuss vereinbart worden. Abweichend von der Regelung für Branchen über das Entsendegesetz soll für die Zeitarbeit eine Festschreibung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgenommen werden. Die Union besteht jedoch auf einer Verallgemeinerung des niedrigsten Tarifvertrags, der nur eine kleine Minderheit der Branche umfasst. Ihr geht es politisch offenkundig um eine einseitige Stärkung der Nicht-DGB-Gewerkschaften. Dies ist für uns nicht akzeptabel.
  • Reform des Wahlrechts: Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Wahlrecht für grundgesetzwidrig erklärt, da das „negative Stimmgewicht“ zur Folge haben könne, dass weniger Stimmen für eine Partei zu einem Vorteil für diese Partei führen können. Eine Neuregelung muss bis zum 30. Juni 2011 gefunden werden. Eine verfassungskonforme Regelung schon zur Bundestagswahl 2009 wird von der Union blockiert.
  • Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger: Im Koalitionsvertrag haben SPD und Union vereinbart, die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für Ausländer, die keine EU-Bürger sind, zu prüfen. Die rechtlichen Voraussetzungen sind geklärt. Die Union blockiert dies jedoch aus parteitaktischen Gründen.
 
 
 

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