1918 - 2008: 90 Jahre Frauenwahlrecht.

Arbeitsgemeinschaften

Die SPD schrieb als erste deutsche Partei die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf ihre Fahnen. Am 12. November 1918 der erste große Erfolg: Wenige Wochen nach Ende des Ersten Weltkrieges wurde das Frauenwahlrecht vom Rat der Volksbeauftragten erlassen. Am 19. Januar 1919 bei der Wahl zur Verfassungsgebenden Nationalversammlung hatten Frauen erstmals das aktive und passive Wahlrecht. Eine Sozialdemokratin, Marie Juchacz, hielt am 19. Februar 1919 als erste Frau in einem deutschen Parlament eine Rede.

Immer waren es Sozialdemokratinnen, die sich voller Leidenschaft und Entschlossenheit in den Dienst der Gleichberechtigung von Frauen stellten. Ohne Kämpferinnen wie Clara Zetkin, Luise Zietz und Marie Juchacz, die der Forderung nach „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“ ein politisches Gesicht verliehen, hätte ein Wahlrecht für Frauen in Deutschland so früh vermutlich nicht durchgesetzt werden können.
Ebenso einer Sozialdemokratin, der Juristin Elisabeth Selbert, ist es zu danken, dass seit 1949 in Deutschland die rechtlich uneingeschränkte Gleichberechtigung im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert ist.

ASF-Broschüre: Frauen Macht Politik: 90 Jahre Frauenwahlrecht und 20 Jahre Quotenbeschluss der SPD zum Herunterladen

 
 
 

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