60 Jahre Grundgesetz - der Beitrag der SPD zu dieser Erfolgsgeschichte

Bundespolitik

In einer Resolution zu diesem Jubiläum hat die SPD-Bundestagsfraktion auch die historische Bedeutung der Weimarer Reichsverfassung betont. Als erste demokratische Verfassung Deutschlands habe diese 1919 die politische Herrschaft auf eine demokratische Grundlage gestellt und das Volk selbst zum Inhaber der Staatsmacht gemacht, heißt es in dem am Dienstag beschlossenen Text. Zudem sei von der SPD damals das Frauenwahlrecht durchgesetzt worden. Die Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik seien schließlich prägend für die Mütter und Väter des Grundgesetzes gewesen, das nun eine 60jährige Erfolgsgeschichte vorweisen könne.

Mit der Verabschiedung des Grundgesetzes durch den Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 begann die Erfolgsgeschichte unserer Verfassung. Die SPD und ihre Fraktion im Deutschen Bundestag haben zu diesem Erfolg wesentlich beigetragen.
In ihrer Entschließung vom 20. April 1949 forderten Parteivorstand, Parteiausschuss, die SPD - Mitglieder des Parlamentarischen Rates und die SPD - Ministerpräsidenten unter anderem eine grundgesetzliche Regelung des Finanzwesens, die dem Bund die Mittel zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben gibt, sowie die Gewährleistung gleichartiger Lebensverhältnisse in allen Teilen des Bundesstaates, eine einheitliche Sozialordnung und einen angemessenen Finanz- und Lastenausgleich. Diese Entschließung war notwendig, weil die Alliierten zuvor den im Parlamentarischen Rat fertiggestellten Entwurf einer Verfassung abgelehnt und eine Finanzverfassung sowie eine Verteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen Bund und Ländern gefordert hatten, die den gesamtstaatlichen Charakter Deutschlands infrage stellte. Vor dem Hintergrund des erst wenige Jahre zurückliegenden zweiten Weltkrieges und der Hitlerdiktatur war aus Sicht der Alliierten ein schwacher deutscher Gesamtstaat, der einem bloßen Staatenbund deutscher Länder nahekam, vorzugswürdig. Dem trat die SPD entschlossen entgegen. Sie kündigte an, einen Grundgesetzentwurf ohne die von ihr geforderten Bestandteile abzulehnen.
Was heute als selbstverständliche Grundlage des Gesamtstaates Bundesrepublik Deutschland erscheint, musste gegen den anfänglichen Widerstand der Alliierten durchgesetzt werden - von der Sozialdemokratie und insbesondere durch ihren Parteivorsitzenden Kurt Schumacher. Die Alliierten lenkten schließlich ein, und so konnte das Grundgesetz als bundesstaatliche Verfassung Deutschlands vom Parlamentarischen Rat am 8. Mai 1949 beschlossen werden. Zwischen dem 18. und 21. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in allen Landtagen (außer dem bayrischen Landtag) angenommen, bevor es am 23. Mai 1949 in Kraft treten konnte. Das Grundgesetz wurde die Basis der folgenden Aufbaujahre, des sogenannten Wirtschaftswunders der jungen Bundesrepublik Deutschland. Der Neuanfang von 1949 hatte allerdings einen Vorläufer, auf den er aufbauen konnte: die Weimarer Verfassung.
Schon 1919 ebnete die SPD den Weg für die erste demokratische Verfassung Deutschlands, die Weimarer Reichsverfassung. Diese legitimierte die Abschaffung der monarchischen Herrschaft und stellte die politische Herrschaft auf eine neue Grundlage: die Volkssouveränität. Erstmals gab es ein allgemeines und gleiches Stimmrecht für alle Bürgerinnen und Bürger. Das in der damaligen Umbruchszeit konkurrierende Rätesystem wurde damit abgewehrt. Der Reichstag verlor den Charakter eines Organs gesellschaftlicher Repräsentanz vor dem Staat und wurde - innerhalb eines Systems der Gewaltenteilung - selbst zum Inhaber der Staatsmacht. Die ab dem 6. Februar in Weimar tagende Nationalversammlung wählte den bisherigen SPD-Parteivorsitzenden Friedrich Ebert am 11. Februar 1919 zum Reichspräsidenten der Weimarer Republik. In seiner Rede nach der Wahl definierte Friedrich Ebert das Amt des Reichspräsidenten als Wahrer der nationalen Einheit, als Schützer des Rechts sowie der inneren und äußeren Sicherheit.
Die Weimarer Verfassung enthielt einen Grundrechtekatalog, der sowohl klassisch liberale Freiheitsrechte wie auch soziale Grundrechte beinhaltete. Sie enthielt auch einerseits plebiszitäre Elemente, andererseits schuf sie die Position eines vom Parlament unabhängigen, direkt gewählten Reichspräsidenten. Die Weimarer Verfassung scheiterte insbesondere daran, dass sie nicht zur allgemein akzeptierten Basis der politischen Auseinandersetzung wurde. Die Kultur eines konsensorientierten Kompromisses war einer durch die Monarchie geprägten Bevölkerung weitgehend fremd. Die Verfassung und die in ihr verkörperten Prinzipien blieben Streitobjekt zwischen den Parteien und wurden insbesondere von KPD und NSDAP radikal abgelehnt. Die SPD war die staatstragende Kraft der Weimarer Republik und verteidigte die Demokratie gegen die zunehmend antidemokratische Bestrebungen. Es gehört zu den bitteren Erkenntnissen dieser Zeit, dass die Gegner der Demokratie diese mit ihren eigenen Mitteln beseitigten - und dies zuvor auch noch ankündigten. Am Ende der Weimarer Republik war es alleine die SPD, die mit ihrem NEIN zum Ermächtigungsgesetz der Selbstentmachtung der Demokratie entschlossen entgegentrat.
Das Jahr 1949 steht für das Ende des deutschen Eigenweges und den endgültigen Durchbruch zur Demokratie. Die Grundprinzipien der Weimarer Verfassung wurden übernommen - demokratische Republik, Rechtsstaat, Sozialstaat, Bundesstaat, Grundrechtskatalog - Konstruktionsmängel oder Gefahrenquellen wurden beseitigt. Die von Carlo Schmid energisch betriebene Einführung eines konstruktiven Misstrauensvotums sichert die Stabilität der Regierung gegenüber dem Parlament, die Position des Präsidenten wurde in das System der parlamentarisch gestützten Regierung eingepasst und die Demokratie wurde insgesamt als "wehrhafte Demokratie" ausgestaltet.
Die Lehren aus der Weimarer Republik waren prägend für die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes. Es bedurfte starker Abwehrmittel gegen die Selbstpreisgabe der demokratischen Ordnung. Daher sollte auch eine demokratisch legitimierte verfassungsändernde Mehrheit durch die unabänderliche Festschreibung der föderalistischen Gliederung des Gesamtstaates und der in den Artikeln 1 und 20 dargelegten fundamentalen Grundsätze (Insbesondere Achtung der Menschenwürde, Demokratie, Rechts- und Sozialstaat) am Verlassen dieser Fundamente gehindert werden (sogenannte "Ewigkeitsgarantie").
Die 60 jährige Erfolgsgeschichte unseres Grundgesetzes ist insbesondere der Schaffung einer Instanz zu verdanken, die die Einhaltung und Durchsetzung des Grundgesetzes in der Staatspraxis garantieren sollte: dem Bundesverfassungsgericht. Dessen Rechtsprechung interpretiert das Grundgesetz im Lichte der Erfordernisse einer sich wandelnden Verfassungswirklichkeit und verpflichtet die anderen Staatsorgane auf diese Auslegung. Hierdurch wurde das Grundgesetz zu einer lebendigen Verfassung, die auch Antworten auf Problematiken ermöglicht, die bei Schaffung des Grundgesetzes nicht vorherzusehen waren. Das Prinzip der Gewaltenteilung und somit auch einer eigenständigen Rechtsprechung konnte sich erst mit Hilfe dieses obersten Gerichts voll entfalten. Kein Staatsorgan kann "ungestraft" die Grundlage unserer Verfassung verlassen. Der Weimarer Verfassung fehlte hingegen eine derartige Instanz, die auch gegenüber den obersten Repräsentanten des Staates die Einhaltung der Verfassung durchsetzen konnte.
Eine weitere grundlegende Ursache des geschichtlichen Erfolgs des Grundgesetzes liegt in der uneingeschränkten Zustimmung der demokratischen Parteien zu unserem Verfassungsstaat. Die Werte und Grundsätze des Grundgesetzes gehören - anders als zu den Zeiten der Weimarer Republik - zu gemeinsamen Basis aller demokratischen Parteien.
Dies steht nicht in Widerspruch dazu, dass das Grundgesetz im Hinblick auf die künftige Einbeziehung der damaligen Sowjetisch Besetzten Zone (SBZ) ein Provisorium sein sollte. Die SPD im Parlamentarischen Rat hat immer wieder den provisorischen Charakter des Grundgesetzes und die Notwendigkeit betont, keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, die eine spätere Wiedervereinigung hätten verhindern können. Aus diesem Grund nannte man den Verfassungstext "Grundgesetz" und setzte dieses nicht durch Volksentscheid, sondern durch die Annahme der Landtage in Kraft.
Die SPD sollte Recht behalten. Die Hoffnung, eines Tages die beiden deutschen Teilstaaten zu einem gesamtdeutschen Staat wiedervereinigen zu können, erfüllte sich im Jahr 1990. Die friedliche Revolution der Bürgerinnen und Bürger in der ehemaligen DDR im Jahr 1989 eröffnete den Weg zur Wiedervereinigung, den das Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen hatte. Im Nachhinein muss die Antwort auf die Frage, ob die von der SPD und Willy Brandt 1990 befürwortete Abstimmung des wiedervereinigten deutschen Volkes über eine gemeinsame neue Verfassung eine verpasste Chance darstellt, offen bleiben.
Im Rückblick auf die vergangenen 60 Jahre Grundgesetz lässt sich festhalten: das Grundgesetz ist eine gute und erfolgreiche Verfassung. In dieser Zeit hat sich das Grundgesetz als eine stabile und gleichzeitig entwicklungsfähige Grundlage für unsere bundesrepublikanische, freiheitlich demokratische Grundordnung erwiesen. Mit der historischen Erweiterung des Geltungsbereichs des Grundgesetzes auf die fünf neuen Bundesländer, aber auch mit der Anpassung und Weiterentwicklung des Grundgesetzes im Rahmen der europäischen Integration zeigt sich ihre Dynamik und Flexibilität.
Ganz sicher basierte dieser Erfolg gerade am Anfang auf einer insgesamt positiven wirtschaftlichen Entwicklung und dem Fehlen einer fundamentalen antidemokratischen Opposition. Die Geltung des Grundgesetzes stützt sich auf einen Grundkonsens (mit Ausnahme kleiner radikaler Randgruppen) aller politischen Kräfte. Die Erfahrungen der Weimarer Republik lehren, dass demokratische Verfassungen immer auch von sozialen, politischen und kulturellen Voraussetzungen leben, die sie selbst weder hervorbringen noch erhalten können. Der demokratische verfasste Staat und sein institutioneller Schutz sind Errungenschaften, deren Wert daher immer wieder erinnert und in unserem Bewusstsein verankert werden muss. Denn letztlich lebt jede Institution von der Zustimmung der sie tragenden Gesellschaft. Die SPD und ihre Fraktion im Deutschen Bundestag sieht es als ihre Aufgabe an, durch ihre politische Arbeit diese Zustimmung zu erhalten und zu vertiefen.

 
 
 

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