Bayern-SPD fordert: Bayerisches Pendlergeld noch für 2008

Landespolitik

Poß: Von CSU-Show hat niemand etwas

Maget und Pronold schlagen die folgenden Eckpunkte für ein bayerisches Pendlergeld vor:

* Das Pendlergeld wird als Zuschuss am Jahresende ausbezahlt.
* Es schließt die Lücke von 0 bis 20 km, die aufgrund der gegenwärtigen Bundesgesetzgebung besteht.
* Die Förderhöhe wird sozial gerecht gestaffelt, ist also einkommensabhängig.
* Es gibt eine Einkommenshöchstgrenze.

Nach Magets Überzeugung kann ein Gesetzgebungsverfahren für ein bayerisches Pendlergeld unmittelbar nach der Landtagswahl im Oktober beginnen. Der dafür notwendige Nachtragshaushalt sowie die gesetzliche Grundlage für eine spezifisch bayerische Unterstützung für Pendler können dann in diesem Jahr noch verabschiedet werden, „damit dem bayerischen Pendler bereits 2008 geholfen wird", so Maget. Er hält auch die Finanzierung für gesichert, da das bayerische Finanzministerium für das laufende Haushaltsjahr mit Haushaltsverbesserungen von einer halben Milliarde Euro rechnet.

Auch SPD-Landesgruppenchef Pronold hält diesen Weg für den schnellsten und wirksamsten, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Flächenland Bayern von den hohen Fahrtkosten zum Arbeitsplatz zu entlasten. Da das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Entfernungspauschale erst im Herbst zu erwarten ist und eine etwaige Neuregelung auf Bundesebene noch geraume Zeit in Anspruch nehmen dürfte, sei, so Pronold „ein bayerisches Pendlergeld die beste Lösung."

Das bayerische Pendlergeld muss solange bezahlt werden, bis es auf Bundesebene wieder eine befriedigende Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt.

Maget und Pronold orientieren sich mit ihrem Vorschlag am Nachbarland Österreich. Dort gibt es, wie in Deutschland, einerseits eine steuerliche Regelung auf Bundesebene. Zusätzlich zahlen jedoch sechs der neun Länder Zuschüsse für die Fahrtkosten von der Wohnung zum Arbeitsplatz. Im Detail unterscheiden sich die Regelungen der Länder.

Zur Diskussion über die Pendlerpauschale erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Joachim Poß:

... Tatsächlich ist es so, dass selbst wenn der Bundestag umgehend nach der Sommerpause ein Gesetzgebungsverfahren zur Pendlerpauschale einleiten würde, dieses im erforderlichen parlamentarischen Verfahrensgang zeitlich kaum vor der Gerichtsentscheidung zum Abschluss zu bringen wäre. Und außerdem: Das Gericht wird in jedem Fall entscheiden, denn die zur Entscheidung anstehenden Fälle beziehen sich auf das letzte Jahr und das damals (und heute) noch geltende Recht. Keine gesetzliche Neuregelung - selbst wenn sie sogar noch für dieses Jahr greifen würde - könnte daran etwas ändern.

Weil das aber so ist, sollte man vernünftiger Weise den Richterspruch auch abwarten. Denn klar ist: Die Rückkehr zum alten Recht, muss keinesfalls für alle jetzt von den Benzinpreissteigerungen betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, vor allem die mit kleineren Einkommen die beste Lösung sein. Ob und welche anderen Entlastungsmöglichkeiten aber gegebenenfalls bestehen, ist vor dem Urteil nicht sicher zu entscheiden.

Das Urteil abzuwarten, bedeutet nicht, eine Entlastung der Bürger abzulehnen - und es bedeutet auch nicht, auf eine politische Entscheidung zu verzichten. Es heißt nur, sich politisch die Chance zu geben, im rechtlichen und finanziellen Rahmen die wirklich beste Option zu wählen. Das ist ganz zu Recht die Position der Bundesregierung und das ist auch die Position der SPD. Der CSU dagegen geht es nicht um Sachergebnisse - sie interessiert sich allein für das Theater drum herum.

 
 
 

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