Diäten und Altersversorgung im Bundestag

MdB und MdL

Kurz und knapp: Was wurde beschlossen?
Kernbestandteile der Änderung des Abgeordnetengesetzes sind:

• Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2008 um 4,7 Prozent auf 7.339 Euro
brutto im Monat
• Die Erhöhung der Diäten im Jahr 2009 um 4,5 Prozent auf 7.668 Euro brutto
im Monat
• Die Senkung der Altersversorgung um 17 Prozent
• Erhöhung des „Renteneintrittsalters“ auf 67 Jahre

Fragen und Antworten zu den Beschlüssen

Wie viel verdient ein Bundestagsabgeordneter?
Ein Bundestagsabgeordneter bekommt Diäten in Höhe von 7.009 Euro brutto im Monat – Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht. Alle anderen Zahlungen – wie die steuerfreie Aufwandspauschale – werden für mandatsbedingte Kosten wie Büros, Zweitwohnung und Reisekosten verwendet.

Wie viel bleibt einem Abgeordneten netto?
Von den Diäten gehen Einkommensteuer (bei einem ledigen Abgeordneten
etwa 2.300 Euro), Krankenversicherung und Mandatsträgerabgaben an die
SPD ab. Damit bleiben bei einem Ledigen netto etwa 3.500 Euro übrig.

Woran orientiert sich die Bezahlung von Abgeordneten?
Die Bezahlung von Bundestagsabgeordneten orientiert sich an der Besoldung von Bundesrichtern (Besoldungsgruppe R6). Bundesrichter verdienen derzeit 7.668 Euro, also 659 Euro mehr als Bundestagsabgeordnete. Genauso eingestuft sind auch Oberbürgermeister in bayerischen Städten unter 100.000 Einwohnern (Besoldungsgruppe B6).

Ist die Bezahlung von Abgeordneten angemessen?

Darüber lässt sich endlos streiten. Bundestagsabgeordnete bekommen deutlich
mehr Geld als durchschnittliche Arbeitnehmer. Dafür haben sie auch eine
wesentlich höhere Arbeitsbelastung. Vergleichbare Tätigkeiten in der Wirtschaft sind deutlich höher bezahlt.

Warum steigen die Diäten so stark an?

Die Diäten liegen derzeit 9,4 Prozent unter der Besoldung von Bundesrichtern, die als Maßstab gelten. Das liegt daran, dass die Diäten seit vier Jahren nicht erhöht worden sind. Mit den zwei Erhöhungsschritten werden die Diäten wieder an die Besoldung der Bundesrichter angepasst.
Zum Vergleich: Im bayerischen Landtag sind die Diäten seit 2003 in genau dem gleichen Umfang erhöht worden – allerdings in mehreren kleinen Schritten.

Warum dürfen die Abgeordneten selbst über ihr Einkommen entscheiden?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag die Höhe der Diäten selbst festlegen muss. Deshalb kann die Entscheidung auch keiner unabhängigen Kommission übertragen werden. Auch eine direkte Kopplung an einen bestimmten Maßstab ist nicht zulässig. Deshalb legt der Bundestag einen Maßstab fest, muss aber über jede Erhöhung gesondert entscheiden.

Wie sieht die Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete aus?
Abgeordnete bekommen bisher pro Jahr der Mitgliedschaft 3 Prozent der
jeweils gültigen Diät, derzeit also 210 Euro. Das gilt für maximal 23 Jahre
Mitgliedschaft. Nach zwei Legislaturperioden entsteht damit ein
Versorgungsanspruch von 1.680 Euro im Monat. Das ist im Verhältnis zum
Einkommen sehr viel.

Was ändert sich an der Altersversorgung?

Die Altersversorgung wird von 3 Prozent auf 2,5 Prozent einer aktuellen Diät gekürzt – das heißt um knapp 17 Prozent. Ein Jahr im Parlament bringt bei der aktuellen Höhe der Diäten 175 Euro monatlichen Versorgungsanspruch, nachden zwei Erhöhungsschritten bis 2009 wären es 192 Euro.

Ist damit die Reform der Altersversorgung abgeschlossen?

Nein. Die Altersversorgung für Bundestagsabgeordnete ist weiterhin
reformbedürftig. Die Union hat sich weitergehenden Reformschritten verweigert. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Abgeordnete vor ihrer Wahl in ganz unterschiedlichen Versorgungssystemen waren: Als Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung, als Selbstständige privat versichert oder als Beamte mit Pensionsansprüchen. Deshalb wäre es auch keine Lösung, alle Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung zu bringen.

Gilt die Rente mit 67 jetzt auch für Abgeordnete?
Im Prinzip ja. Der reguläre Beginn der Altersversorgung wird wie bei der
gesetzlichen Rentenversicherung auf 67 Jahre angehoben. Auch die frühste Möglichkeit zum Bezug der Altersversorgung wird von 55 auf 57 Jahre erhöht.

Info: www.glaeserner-abgeordenter.de

 
 
 

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