Teil1
Begrenzung der Managergehälter
In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 4. März haben sich SPD und Union auf wichtige Reformen verständigt. Vor allem im Bereich der
Finanzmarktregulierung und der Begrenzung von Managergehältern sind bedeutsame (wenn auch aus Sicht der SPD nicht ausreichende) Vorhaben vereinbart worden. Allerdings blockiert die Union nach wie vor viele wichtige Maßnahmen – gegen die Interessen der Bürgerinnen und
Bürger.
Wir setzen neue Spielregeln für die Marktwirtschaft durch.
Bundespolitik
Begrenzung der Managergehälter
Der bereits vorliegende gemeinsame Gesetzentwurf einer Koalitionsarbeitsgruppe wird auf den Weg gebracht. Dieser sieht im Wesentlichen vor:
- klarere Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung und eine stärkere Langfristorientierung der variablen Vergütungsbestandteile durch Verlängerung der Haltefrist von Aktienoptionen von 2 auf 4 Jahren,
- verschärfte Regeln zur nachträglichen Kürzung der Vorstandsbezüge, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens wesentlich verschlechtert haben,
- eine Klarstellung, dass künftig das Aufsichtsratsplenum und nicht nur ein von diesem eingesetzter Ausschuss über die Vergütung des Vorstands beschließt,
- eine Verschärfung der Haftung des Aufsichtsrats, eine nochmalige Verbesserung der individualisierten Offenlegung der Vergütung von Vorständen sowie eine Sperrfrist für den Eintritt ehemaliger Vorstandsmitglieder in den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats.
Veröffentlicht am 08.03.2009