Kämpfen gegen schwarz/gelb!

Bundespolitik

Ein belesener Kollege bei der BayernSPD hat uns alle auf ein nettes „Papierchen“ aufmerksam gemacht - es wurde im Mai dieses Jahres verfasst und stammt von der „Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. (vbw)“, die sich „Die Stimme der Wirtschaft“ nennt. Das Papierchen, 28 Seiten stark, trägt den Titel „Zwölf Handlungsfelder für eine Modernisierung des Arbeitsrechts“. Sie ahnen sicher schon, was dieses Papierchen enthält. Aber das muss man selber gelesen haben, denn es enthält den schwarz/gelben Horrorkatalog, in den wichtigsten Grundzügen sind die Punkte in das berühmte Guttenberg-Papier bereits eingeflossen.

Wir zitieren nachstehend wortwörtlich das Vorwort und die Zusammenfassung.

„Für eine Modernisierung des Arbeitsrechts"

Vorwort [von Bertram Brossardt, Hauptgeschäftsführer der vbw]
Der überregulierte Arbeitsmarkt ist eine Schwachstelle des Standortes Deutschland. Eine nicht mehr zu überblickende Vielzahl an Regelungen erschwert nicht nur einen effizienten Arbeitseinsatz zur richtigen Zeit am richtigen Ort. Sie führt auch dazu, dass Arbeitgeber sich sehr genau überlegen, ob sie überhaupt neue Mitarbeiter in Deutschland einstellen. Das deutsche Arbeitsrecht wird damit zur Beschäftigungsbremse. Per saldo verhindern allein die Regelungen des Kündigungsschutzes, dass jährlich mehr als 40.000 neue Stellen geschaffen werden. Das kann sich Deutschland vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation, aber auch im Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit der Volkswirtschaft nicht leisten. Eine umfassende Modernisierung des Arbeitsrechts, wie wir sie mit unseren Vorschlägen verfolgen, trägt dazu bei, die drängenden Probleme des Arbeitsmarktes zu lösen.
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[Zusammenfassung]

01 Kündigungsschutz
Ein modernes Kündigungsschutzrecht muss Beschäftigungsaufbau und sozialen Schutz in Einklang bringen. Hierfür brauchen wir klare, verständliche und rechtssichere Regelungen, unter anderem durch Einführung einer echten Abfindungsoption, die Ausweitung der Wartezeit auf fünf Jahre und die Anhebung des Schwellenwerts auf 20 Arbeitnehmer im Betrieb.
02 Arbeitszeit
Unternehmen benötigen bei der Gestaltung der Arbeitszeit ein Höchstmaß an Flexibilität, um insbesondere Schwankungen bei der Auftragslage durch die jeweilige Anpassung der Arbeitszeit ausgleichen zu können. Die gesetzlichen Begrenzungen der Arbeitszeit sind auf europäische Vorgaben zurückzuführen, Aufzeichnungspflichten müssen gelockert werden.
03 Teilzeitarbeit
Der bürokratische und komplizierte allgemeine Teilzeitanspruch im Teilzeit- und Befristungsgesetz muss abgeschafft werden.
04 Befristete Arbeitsverhältnisse
Die Bedingungen für befristete Arbeitsverhältnisse müssen so gestaltet werden, dass befristete Beschäftigung für Arbeitgeber eine Alternative darstellt, die nicht mit unnötigen Risiken verbunden ist. Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses muss bis zur Dauer von fünf Jahren möglich sein.
05 Entgeltfortzahlung

Das Risiko der Erkrankung eines Arbeitnehmers ist ein vom Arbeitgeber nicht zu beeinflussender Faktor. Die Kosten der Entgeltfortzahlung, die er zu tragen hat, sind nach derzeitiger Rechtslage für ihn nicht kalkulierbar. Die gesetzliche Entgeltfortzahlung sollte daher im Krankheitsfall auf sechs Wochen im Kalenderjahr beschränkt werden.
06 Besonderer Arbeitnehmerschutz
Schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen ist durch Beschäftigungsanreize mehr geholfen als durch Sonderpflichten zu Lasten der Arbeitgeber. Darum muss der Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen auf den Prüfstand.
07 Arbeitnehmerüberlassung
Für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen ist Zeitarbeit ein unverzichtbares Personalinstrument geworden, dessen Flexibilität erhalten und ausgebaut werden muss. Das Erlaubnisverfahren muss vereinfacht werden, überflüssige statistische Meldungen sind abzuschaffen und unnötige Reglementierungen zu beseitigen.

09 Tarifrecht
Die Tarifautonomie ist zu erhalten und modern fortzuentwickeln. Dazu gehören betriebliche Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der Flächentarifverträge ebenso wie die Befristung der Nachbindung eines Tarifvertrages und der Nachwirkung von Betriebsnormen auf ein Jahr, das Absehen von staatlichen Mindestarbeitsbedingungen und eine gesetzliche Regelung des Arbeitskampfrechts.
10 Betriebsverfassung
Konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat fördert sowohl die Interessen der Arbeitnehmer als auch die der Arbeitgeber - aber nur, wenn die betriebliche Mitbestimmung schnell, flexibel und passgenau ist. Transparenz und Demokratie bei der Wahl des Betriebsrates, Aufgabenentschlackung und Verfahrensbeschleunigung sind dafür die Voraussetzungen.
11 Unternehmensmitbestimmung
Die deutsche Unternehmensmitbestimmung ist in ihrer konkreten Ausgestaltung weltweit eine Insellösung geblieben. Die Globalisierung der Wirtschaft, die zunehmende internationale Arbeitsteilung und Vernetzung, die Erweiterung der Europäischen Union, die Schaffung eines europäischen Binnenmarktes und einer europäischen Währung sind Entwicklungen, die die Mitbestimmung entscheidend beeinflussen. Eine grundlegende Modernisierung der Unternehmensmitbestimmung muss einen Vorrang für unternehmensspezifische Vereinbarungslösungen und eine Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer als Auffanglösung vorsehen.“

Wollen Sie das? Nein? Dann gehen Sie auf die Straßen und überall dorthin, wo die Menschen sind, und verklickern ihnen, was schwarz/gelb im Schilde führt.

 
 
 

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