Schneider warnt vor Versammlungsgesetz - „CSU will Gewerkschaften klein halten“

Landespolitik

Die von der Staatsregierung geplante Neufassung des Bayerischen Versammlungsgesetzes stößt bei der SPD auf Widerstand. Der SPD- Landtagskandidat für Würzburg, der ehemalige Stadtrat Marco Schneider, warnt vor den Folgen der von Innenminister Hermann (CSU) geplanten Änderungen.

„Wenn dieses Gesetz durchgeht, dann wird es keine kurzfristigen Demonstrationen mehr geben. Das wird vor allem die Gewerkschaften treffen und spontane Streiks mit Demonstrationen nahezu unmöglich machen“, kritisiert Schneider die CSU- Pläne. Denn künftig sollen Kundgebungen unter freiem Himmel 72 Stunden bevor Einladungen gedruckt und Unterstützer angefragt werden, zur Genehmigung vorliegen. „Das macht spontane Aktionen unmöglich. Und wenn künftig alle Ordner Tage vor der Veranstaltung mit Adresse angegeben werden müssen, ist das Bürokratie pur und Gängelung“, so Schneider. Im Gesetzentwurf stehe auch, dass keine „gleichartigen Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung“ getragen werden dürften. Das, so Schneider, sei ein klassischer Gummiparagraph. „Darunter könnten dann auch Streikwesten der Gewerkschaften fallen“, warnt SPD- Mann Schneider.
„Dieser Gesetzesentwurf dient dazu, die Gewerkschaften klein zu halten. Kommt das Gesetz so, dann werden Arbeitgeber so frühzeitig von Streiks und Demonstrationen gewarnt, dass sie sich rechtzeitig darauf einstellen können. Die Hälfte aller Gewerkschafts- Proteste wird so Dank der CSU wirkungslos“, ist Schneider sauer. „Das ist ein Gesetz gegen die Arbeitnehmerrechte und es schießt völlig über das eigentliche Ziel hinaus. Denn eigentlich, so Schneider, sollte das neue Gesetz dazu dienen, Aufmärsche von Neonazis zu erschweren. „Das wird es künftig auch tun. Aber alle anderen Demonstrationen werden damit auch gleich fast unmöglich gemacht. Das kann nicht Sinn der Sache sein.“

Auch nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion schießt der Gesetzentwurf der Staatsregierung weit übers Ziel hinaus. Das Verbot einer Versammlung wird erheblich erleichtert: So soll es möglich sein, eine Versammlung zu verbieten, wenn Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Damit würde eine „Gummiklausel" eingeführt, die es ermöglicht, individuelle Rechte Dritter, zum Beispiel des Straßenverkehrs oder von Grundstückseigentümern oder Unternehmern, gegen das Recht auf Versammlung auszuspielen.

 
 
 

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