Die Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte am 10. Dezember 1948 war ein Meilenstein für die Verwirklichung der Menschenrechte. Trotzdem darf es an diesem besonderen Jahrestag nicht nur um die Würdigung eines richtungsweisenden Dokumentes gehen, auf das sich zahlreiche internationale Menschenrechtsabkommen und nationale Verfassungen berufen. Vielmehr sollte im Mittelpunkt stehen, wie die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgelegten Prinzipien des menschlichen Zusammenlebens bewahrt und in praktisches Handeln umgesetzt werden können. Hier nämlich liegt das Problem: Die menschenrechtliche Normensetzung ist weit vorangeschritten, die Umsetzung in die Praxis hinkt hinterher.
Allgemein
In vielen Teilen der Welt wissen die Menschen gar nicht, dass ihnen Menschenrechte zustehen. Wer in Armut und Not ums tägliche Überleben kämpft, stellt keine Forderung nach Einhaltung der Menschenrechte auf. Nahrung, Wasser, Gesundheit, Bildung, Arbeit und soziale Sicherung sowie Partizipation und Mitbestimmung sind jedoch grundlegende Elemente einer an den Menschenrechten orientierten Entwicklungspolitik. Solange Kinder an Hunger und Krankheit sterben, solange sie keine Chance erhalten, sich über Bildung ein selbstbestimmtes Leben zu gestalten, haben wir unsere menschenrechtspolitischen Aufgaben nicht erfüllt. Der weltweite Kampf gegen Armut ist daher auch ein wesentlicher Beitrag zur Verwirklichung der Menschenrechte.
Ohne den risikoreichen Einsatz von Menschenrechtsverteidigern, die sich für die Rechte anderer stark machen, ist Menschenrechtspolitik gar nicht möglich. Oft bezahlen sie ihr mutiges Eintreten gegen autoritäre Regime und für die Menschenrechte mit dem eigenen Leben. Viele Menschenrechtsverteidiger sind Rechtsanwälte, Gewerkschafter, Journalisten und Vertreter/innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. Ihnen gehört unsere ganze Solidarität.
Am heutigen 9. Dezember wurde 1948 unter dem Eindruck der nationalsozialistischen Gräueltaten die Konvention gegen Völkermord verabschiedet. Bis in die Gegenwart geschehen mit ethnischen Säuberungen und Massenvergewaltigungen unvorstellbar grausame Menschenrechtsverletzungen. Die Vereinten Nationen haben sich im Konzept "Responsibility to Protect" zu ihrer Schutzverantwortung bekannt. Diese besagt, dass für den Fall, dass ein Nationalstaat nicht willens oder in der Lage ist, seine Bevölkerung zu schützen, die internationale Gemeinschaft einschreiten kann - von präventiven Maßnahmen bis hin zu militärischer Intervention. Wenn wir die Achtung und den Schutz der Menschenrechte politisch ernst nehmen, müssen wir uns mit diesen unbequemen Fragen auseinandersetzen. Der Menschenrechtsausschuss wird am 11. Februar hierzu eine öffentliche Anhörung durchführen.
Kennen Sie die Menschenrechte?