Die Befugnisse des ersten Bürgermeister bleiben weiter eingeschränkt. Ausgaben darf er bei Deckung im Haushalt bis zur Summe von 10 000 Euro eigenverantwortlich ausgeben. Bei Beträgen über 5000 Euro muss der Bürgermeister nachträglich den Hauptausschuss informieren. Der Hauptausschuss kann Ausgaben nur noch bis 125 000 Euro tätigen. Ist es mehr, muss der gesamte Gemeinderat darüber beschließen. Dafür sind die Mitglieder des Hauptausschusses jetzt auch für die Aufstellung von Bebauungsplänen zuständig.
Mainpost v. 15.5.2008
